Schulordnung der Anne-Frank-Realschule
Einen wichtigen Teil unserer Zeit verbringen wir in der Schule. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer müssen hier gemeinsam arbeiten und lernen. Dabei wollen sich auch alle wohl fühlen. Das geht nur, wenn sich alle an bestimmte Regeln halten und die geltenden Formen der Höflichkeit und der guten Umgangsformen einhalten. Die Hausordnung setzt die Bestimmungen des Schulgesetzes voraus.
I. Grundsätze:
Achtung vor den anderen, d.h. alle haben sich in der Schule so zu verhalten, dass sie sich selbst und andere Personen nicht verletzen oder gefährden und Sachschäden oder Belästigungen nicht entstehen. Jeder soll Solidarität mit dem anderen üben, unabhängig vom Geschlecht, von der Hautfarbe, Religion oder Nationalität.
Jeder soll offen sein, berechtigte Kritik zu ertragen und üben zu können. Die Kommunikation unter allen am Schulleben Beteiligten soll gefördert werden.
II. Regeln:
1. Unterricht:
1.1 Die Unterrichtszeiten sind wie folgt geregelt:
1.   Stunde: 08.15 Uhr – 09.00 Uhr
2.  Stunde: 09.05 Uhr – 09.50 Uhr
3.  Stunde: 10.10 Uhr – 10.55 Uhr
4.  Stunde: 11.00 Uhr – 11.45 Uhr
5.  Stunde: 12.00 Uhr – 12.45 Uhr
6.  Stunde: 12.50 Uhr – 13.35 Uhr
7.  Stunde: 13.40 Uhr – 14.25 Uhr
8.  Stunde: 14.25 Uhr – 15.10 Uhr
9.  Stunde: 15.15 Uhr – 16.00 Uhr
10. Stunde: 16.05 Uhr – 16.50 Uhr
1.2 Alle erscheinen pünktlich und regelmäßig zum Unterricht.
1.3 Wenn eine Lehrkraft fünf Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde nicht erschienen ist,
muss im Sekretariat Bescheid gesagt werden.
1.4 Das Arbeitsmaterial ist vollständig bereitzuhalten.
1.5 Alle anfallenden Aufgaben während oder außerhalb des Unterrichts (Hausaufgaben) sind
sorgfältig durchzuführen.
1.6 Alle Störungen des Unterrichts sind zu unterlassen.
1.7 Während der Unterrichtszeit sind elektronische Geräte auszuschalten und in den Taschen
zu lassen. Bei einer Klassenarbeit werden eingeschaltete Geräte wie ein Täuschungs-
versuch gewertet.
1.8 Während des Unterrichts tragen Schülerinnen und Schüler keine Kappen, essen
oder trinken nicht und kauen kein Kaugummi. Während des Unterrichts werden keine Mäntel
oder Jacken getragen. Über Ausnahmen entscheidet die Lehrerin oder der Lehrer.
1.9 In der Sekundarstufe I gibt es keine Freistunden. Schülerinnen und Schüler (auch bei
Abmeldung vom Religionsunterricht) müssen immer beaufsichtigt sein.
1.10 Nach Beendigung einer Klassenarbeit dürfen Schülerinnen und Schüler nicht ohne Aufsicht auf
den Flur oder den Schulhof geschickt werden.
1.11 Kranke Schülerinnen und Schüler melden sich beim Klassenlehrer oder Fachlehrer ab und
melden sich zusätzlich im Sekretariat, damit die Erziehungsberechtigten benachrichtigt
werden können, um sie abzuholen. Durch Krankheit verursachte Fehltage unmittelbar vor und
nach den Ferien müssen durch Attest belegt werden. Erkrankt eine Schülerin oder ein Schüler
am Tag einer Klassenarbeit ist sie oder er bis zur 1. großen Pause krank zu melden.
1.12 Die Schülerinnen und Schüler dürfen erst fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn mit dem Schellen
das Schulgebäude betreten.
1.13 Das Schulgebäude darf während der Unterrichtszeit nicht ohne Genehmigung verlassen werden.
2. Pausen
2.1 Nach Beendigung der großen Pause halten sich alle Schülerinnen und Schüler vor den
Räumen friedlich und ruhig auf und vermeiden Störungen.
2.2 In den beiden großen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof auf.
2.3 Die Sanitäranlagen sind keine Aufenthaltsräume und nach der Benutzung unverzüglich zu verlassen.
Der Aufenthalt mehrerer Personen in den Toilettenkabinen ist untersagt.
2.4 In den Pausen und vor Unterrichtsbeginn ist das Fußballspielen nur mit Softbällen erlaubt.
2.5 Die Benutzung von Skateboards, Inlineskatern und ähnlichen Geräten ist wegen der damit
verbundenen Unfallgefahr während der Schulzeit auf dem Schulgelände nicht erlaubt. Das
Mitbringen jeglicher Fortbewegungsmittel ins Schulgebäude ist nicht erlaubt. Zweiräder sind auf
dem Schulhof zu schieben.
3. Zusammenleben
3.1 Anweisungen von Lehrerinnen und Lehrern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schule sind
zu befolgen.
3.2 Das Schneeballwerfen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
3.3 Alle Anlagen und Einrichtungen der Schule sind sachgerecht und pfleglich zu behandeln.
3.4 Wer einen Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht, muss ihn beheben oder die
entstandenen Kosten ersetzen. Schulbücher, die von der Schule ausgeliehen worden sind, müssen
pfleglich behandelt und eingebunden werden.
3.5 Die Klassenräume müssen sauber und aufgeräumt verlassen werden. Nach Unterrichtsschluss werden
die Stühle hochgestellt und die Fenster geschlossen.
3.6 Ein zuverlässiger Tafel- und Ordnungsdienst erleichtert die gemeinsame Arbeit; die
Klassenbuchführerin oder der Klassenbuchführer holt das Klassenbuch am Sekretariat ab, nimmt es
mit in die jeweiligen Räume und gibt es nach Schulschluss wieder ab.
3.7 Die Klassen säubern wochenweise nach den großen Pausen die Treppenhäuser und den Schulhof.
Jegliche Verschmutzung des Schulgeländes ist untersagt. Der Müll muss in die dafür vorgesehenen
Behältnisse entsorgt werden.
3.8 Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind zu befolgen.
3.9 Das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken ist den Schülerinnen und Schülern bei
allen schulischen Veranstaltungen untersagt. (SchulG § 54)
3.10 Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Eingezogene Gegenstände werden ausschließlich den Eltern ausgehändigt. Das Benutzen eines Smartphones ist auf dem gesamten Schulgelände nur nach Aufforderung einer Lehrkraft gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird das betreffende Gerät durch eine Lehrkraft eingezogen. Eingezogene Geräte werden ausschließlich den Eltern ausgehändigt. Pandemiebedingt können Ausnahmen für den Distanzunterricht getroffen werden.Â
3.11 Schülerinnen und Schüler, die wegen eines Schulunfalls den Arzt aufsuchen, melden dieses im Sekretariat.
3.12 Jede Werbung, die nicht vorher durch die Schulleitung genehmigt worden ist, ist im Schulgebäude
und auf dem Schulgrundstück unzulässig.
3.13 Fundsachen sind bei der Hausmeisterin oder dem Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
3.14 Bei Verlust von Wertgegenständen, Geld oder Gegenständen, die nicht zum Unterricht gehören, ist
eine Haftung ausgeschlossen.
Genehmigt in der Schulkonferenz vom 28.04.2021
Ursula Niemann
(Rektorin)